ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1. Gegenstand Florestan® GmbH ist Anbieter von Seminar- und Beratungsleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Diese
Leistungen werden ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Sofern Sie Ihrerseits hiervon abweichende Geschäftsbedingungen verwenden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt haben, sind diese für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2. Buchung Buchungen unserer Beratungs- oder Schulungsleistungen haben schriftlich zu erfolgen. Ihre Reservierung nehmen wir gerne telefonisch oder
per Email entgegen. Bei Seminaren haben wir eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach schriftlicher Buchung erhalten Sie eine Auftrags- bzw.
Anmeldebestätigung. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wird Ihre Buchung verbindlich. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie weitere Information über den Schulungsort, die Hotelunterkunft, die Anreise
sowie die vereinbarten Konditionen. Für unsere Seminar- und Beratungsleistungen gelten die folgenden Uhrzeiten: Offene Seminare werden von 9.00 bis 16.00 Uhr, Firmenseminare und Beratungstage von 9.00 bis 17.00 Uhr
durchgeführt. Offene Seminare, Firmenseminare und Einzeltrainings werden in den Seminarräumen von Florestan® GmbH, bei Partnern oder im Hause des Kunden durchgeführt.
§ 3. Stornierung Sollten Sie einen Termin nicht einhalten oder an einem Seminar nicht teilnehmen können, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Für schriftliche Stornierungen oder Umbuchungen gelten die folgenden Konditionen: Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem Auftrags- oder Seminarbeginn werden keine Kosten berechnet. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor
dem Auftrags- oder Seminarbeginn wird ein Unkostenanteil von 50% des Auftragsvolumens berechnet. Bei Stornierungen ab 7 Tagen vor dem Auftrags- oder Seminarbeginn oder bei Fernbleiben von einem Seminar wird die
volle Gebühr berechnet. Bei Seminaren können Sie jederzeit Umbuchungen auf einen Ersatzteilnehmer vornehmen. Wir behalten uns vor, wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder infolge höherer Gewalt (z. B. Unfall oder
Krankheit des Referenten oder Beraters), einen Termin abzusagen oder zu verschieben.
§ 4. Gebühren Gebühren für Beratungs- und Seminarleistungen sind bei Beendigung der Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Spezielle Aktionen sind
nicht kumulierbar mit anderen Angeboten und Abmachungen. Seminarunterlagen werden in der Regel gesondert berechnet. Bei allen Seminar- oder Beratungsleistungen, die beim Kunden stattfinden, werden Reisekosten sowie
Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen zusätzlich berechnet. Die Berechnung erfolgt nach Beleg oder den gesetzlichen Pauschalen. Für gefahrene Kilometer berechnen wir € 0,75 pro KM ab München.
Bei allen Kursen, die in den Florestan® GmbH Seminarräumen stattfinden, sind die Kosten für Pausen- und Erfrischungsgetränke sowie ein gemeinsames Mittagessen im Preis enthalten.
§ 5. Zahlungsverzug Gerät der Kunde in Bezug auf die Seminar- oder Beratungsleistung mit dem zu zahlenden Betrag in Verzug, so ist ein Verzugszins in
Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (gemäß § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998) zu zahlen. Skontoabzüge können wir nicht anerkennen. Alle Preise
gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6. Voraussetzungen Für die erfolgreiche Teilnahme und Durchführung eines Seminars sind die in der Seminarausschreibung angegebenen Vorkenntnisse
erforderlich. Für eine vertragsgerechte Durchführung einer Beratungsleistung ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Hierunter verstehen wir insbesondere die Bereitstellung aller Information, die für die
ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich ist.
§ 7. Urheberschutz Florestan® GmbH behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der
Vervielfältigung. Sie erhalten mit der Übergabe der Unterlagen das alleinige Nutzungsrecht hieran, jedoch ohne Berechtigung das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen. An allen in Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Besteller überlassenen von uns erstellten Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. In unseren Veranstaltungen wird
urheberrechtlich geschützte Software eingesetzt. Nutzungsrechte an dieser Software sind in dem für die Veranstaltung notwendigen Umfang in der Teilnahmegebühr inbegriffen. Diese Software darf weder aus den
Veranstaltungsräumen entfernt, noch ganz oder teilweise kopiert oder auf nicht genehmigte Weise nutzbar gemacht werden. Bei Beschädigungen hält sich Florestan® GmbH Schadensersatzanspruche vor. Von Teilnehmern
mitgebrachte Disketten dürfen nicht auf Rechnern von Florestan® GmbH benutzt werden.
§ 8. Haftungsbeschränkung Alle unsere Leistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Florestan® GmbH bleibt das
Recht vorbehalten, Ersatzreferenten oder Ersatzberater einzusetzen. Auch können Seminarinhalte angemessen modifiziert und weiterentwickelt werden. Bei Termin- und Ortsverschiebungen von Seminaren hat der Kunde das
Recht einer Umbuchung auf einen anderen Termin bzw. Ort. Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken der Florestan® GmbH oder Dritter haftet die Florestan® GmbH gegenüber dem Kunden nicht bei
Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Florestan® GmbH haftet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden. Eine Haftung besteht nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
§ 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftrag von einem Kaufmann, einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens erteilt wurde. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
§ 10. Salvatorische Klausel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Etwaige Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.
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